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Bergbauberechtigung

G17000789 Version 1.5 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 3, 55, 129, 149 BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bergbauberechtigung

Hilfetext

Eingabe: Betriebsanlagen oder Betriebseinrichtungen, wie zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, müssen nicht auf Erlaubnis- oder Bewilligungsfeldern oder auf Bergwerkseigentum stehen. Wählen Sie nachstehend die für den dort gehandhabten Bodenschatz die entsprechenden Felder aus.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden