Bergbauberechtigung
G17000789• Version 1.5•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 3, 55, 129, 149 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Betriebsanlagen oder Betriebseinrichtungen, wie zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, müssen nicht auf Erlaubnis- oder Bewilligungsfeldern oder auf Bergwerkseigentum stehen. Wählen Sie nachstehend die für den dort gehandhabten Bodenschatz die entsprechenden Felder aus.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden