Aufhebung eines Teils der Bodenschätze auf einer Teilfläche
G07000772• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (3) BBergG; § 4 (7) BBergG; § 19 (1) S. 1 BBergG; § 67 BBergG; § 149 BBergG; §§ 2-5 UnterlagenBergV; Anlage zur Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum (DDR) i.V.m. § 2 BodSchVereinhG
Formularangaben
Eingabe: Falls Sie bei mehreren Teilflächen einen Teil der Bodenschätze aufheben möchte, befüllen Sie die komplette Gruppe mehrfach.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden