Person - natürliche Person
G06003230• Version 0.5•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Bevollmächtigte kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die DFG G06003230 wird nur im Fall natürliche Person gefüllt und ausgegeben, sonst fehlt sie in der Ausgabe Datei.
Handlungsgrundlage
- Art. 60 EU 2017/745 Art. 55 EU 2017/746
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
DFG Beschreibung
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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