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Person - natürliche Person

G06003230 Version 0.5 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Bevollmächtigte kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die DFG G06003230 wird nur im Fall natürliche Person gefüllt und ausgegeben, sonst fehlt sie in der Ausgabe Datei.

Handlungsgrundlage


  • Art. 60 EU 2017/745 Art. 55 EU 2017/746

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Person - natürliche Person

Hilfetext

Eingabe: DFG Hilfetext Eingabe
Ausgabe: DFG Hilfetext Ausgabe

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


DFG Beschreibung

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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