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Bescheinigung in Steuersachen Juristische Person

G05010927 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung in Steuersachen

Hilfetext

Eingabe: Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt. Hinweis für juristische Personen: Bitte beachten Sie, dass der Nachweis für die juristische Person zu erbringen ist.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden