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Vertretung

G05010763 Version 3.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bei dem gesetzlichen Vertreter handelt es sich um einen Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht sich unmittelbar aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt.

Handlungsgrundlage


  • § 34 c, d, f, h, i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vertretung

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Inaktive BOB-Felder wurden aktualisiert und ausgetauscht.