Tätigkeitsort
G05010410• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Beschäftigungsort, auch Arbeitsort oder Dienstort genannt, ist der Ort, an dem die Arbeit überwiegend erbracht wird. Sonderformen des Beschäftigungsorts ergeben sich u. a., wenn der Arbeitnehmer an unterschiedlichen Orten (z. B. als Bauarbeiter, im Kundendienst, Homeoffice) tätig ist oder der Arbeitgeber an mehreren Orten Arbeitsstätten unterhält. Auch welche gesetzlichen Regelungen angewendet werden, richtet sich nach dem Beschäftigungsort.
Handlungsgrundlage
- § 34 c, d, f, h, i Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden