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Tätigkeitsort

G05010410 Version 2.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Beschäftigungsort, auch Arbeitsort oder Dienstort genannt, ist der Ort, an dem die Arbeit überwiegend erbracht wird. Sonderformen des Beschäftigungsorts ergeben sich u. a., wenn der Arbeitnehmer an unterschiedlichen Orten (z. B. als Bauarbeiter, im Kundendienst, Homeoffice) tätig ist oder der Arbeitgeber an mehreren Orten Arbeitsstätten unterhält. Auch welche gesetzlichen Regelungen angewendet werden, richtet sich nach dem Beschäftigungsort.

Handlungsgrundlage


  • § 34 c, d, f, h, i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tätigkeitsort

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden