Entnahmen aus Heilquellen, sofern sie nicht der Mineralwasserabfüllung dienen
G05009515• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Entnahmen aus Heilquellen gem. § 1 Absatz 2 Nummer 4 WasEG im Sinne des § 53 des Wasserhaushaltsgesetzes, sofern sie nicht der Mineralwasserabfüllung dienen
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG, § 53 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Die Nutzungsart "Entnahmen aus Heilquellen, sofern sie nicht der Mineralwasserabfüllung dienen" als Unterpunkt der entgeltfreien Nutzung nach § 1 (2) WasEG gibt die Menge des entnommenen Wassers für diese Nutzung im Jahr an und liefert Angaben zur Mengenmessung sowie Rückführung. Die Mengenangabe kann der entgeltfreien Gesamtentnahmemenge entsprechen oder einen anteiligen Wert liefern, falls sich die Nutzung auf mehrere Nutzungsarten verteilt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden