Angaben zur Person
G05009431• Version 1.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Mit dieser Rolle wird die natürliche Person identifiziert, die bei der zuständigen Stelle in eigener Sache den Erlass eines Verwaltungsakts beantragt oder durch einen Vertreter beantragen lässt und so die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 9 VwVfG veranlasst. Der Antragsteller ist Beteiligter im Verwaltungsverfahren gemäß § 13 VwVfG. In gewerberechtlichen Verfahren nach der Gewerbeordnung sind nur natürliche und juristische Personen Antragsteller. Mangels zuerkannter Rechtspersönlichkeit werden Personengesellschaften nicht als Antragsteller angesehen. Besonderheiten/Ausnahmen gelten u.a. im Handwerksrecht und Gaststättenrecht. Gem. § 1 (1) HwO können auch Personengesellschaften die Zulassung beantragen. Gem. § 2 I 2 GastG können auch nichtrechtsfähige Vereine eine Zulassung erhalten.
Handlungsgrundlage
- § 7a, 8, 8a, 9 TierSchG; § 5, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 29, 31, 32, 33, 36, 37 TierSchVersV; Artikel 15 RL 2010/63/EU; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Formularangaben
Eingabe: Felder die einen roten Stern haben sind Pflichtfelder welche ausgefüllt werden müssen um im Antrag fortführen zu können.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden