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weitere Gesellschafter:innen: Angaben der antragstellenden Person(en) GüKvK

G05009058 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personengesellschaft: Angaben der antragstellenden Person(en)

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie die antragstellende Person und mindestens eine/n weitere/n Gesellschafter:in an. Antragsteller:in ist die Person, für welche die Erlaubnis beantragt wird. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG, GbR) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter:in erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich der Kommanditist:innen, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Die Personengesellschaften als solche können im Gegensatz zur juristischen Person keine Erlaubnis erhalten.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden