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(Polizeiliches) Führungszeugnis des/der Antragstellenden

G05008981 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009 § 3 Abs. 1 GüKG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

(Polizeiliches) Führungszeugnis des/der Antragstellenden

Hilfetext

Eingabe: Haben Sie einen Bundeszentralregisterauszug, d.h. ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) beantragt?

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden