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Ende der Ausbildung (Erzieher/in ORD)

G05007085 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 9 Abs. 1 , 10 Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen Nordrhein-Westfalen (BQFG NRW); Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg NRW (APO-BK); Art.11 Richtlinie 2005/35/EG; Anhang II Richtlinie 2005/35/EG; § 7 Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ende der Ausbildung

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie das Ende Ihrer Ausbildung an.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Jahr vier Zahlen und in einer bestimmten Range (1800-2100 bspw.), Monat zwischen 1 und 12, Tag zwischen 1 und 31 und nur existierende Daten also z. B. kein 31.04. oder kein 30.02.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden