Fachrichtung
G05006888• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 PrüfVO NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
Ich beantrage die staatliche Anerkennung als Prüfsachverständige*r nach § 4 PrüfVO NRW für folgende Fachrichtung unter Ablegung einer Prüfung
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden