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Niederlassung

G05006790 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 - 6, 20 und 21 Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Niederlassung

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden