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Nachweise Heilpraktiker Physiotherapie

G05006510 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Nachweise

Hilfetext

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Gruppenart

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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