Allgemeine Angaben zum Arbeiten mit spezifiziertem Material
G05005985• Version 2.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Zweiter Abschnitt "Allgemeine Angaben zum Arbeiten mit spezifiziertem Material" des dritten Reiters "Spezifiziertes Material" des Formulars
Handlungsgrundlage
- Art. 60 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031; Art. 61 Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden