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Kommunikation (Pflanzenschutzdienst)

G05005891 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erreichbarkeit für den Pflanzenschutzdienst

Hilfetext

Eingabe: Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen der zuständigen Stelle Informationen zur Erreichbarkeit der benannten Person für den Pflanzenschutzdienst in Ihrem Unternehmen an. Es muss mindestens eine Rufnummer angegeben werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden