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Berufsausbildung

G05005435 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV), § 15 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Berufsausbildung

Hilfetext

Eingabe: Berufsausbildung nach BioStoffV § 2 Abs. 11 Satz 2

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden