Adresse (WSP)
G05004798• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Satz 1 Gaststättengesetz (GastG)
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie für mögliche Rückfragen der zuständigen Stelle Informationen zur Erreichbarkeit und sonstige Adress- und Kontaktdaten Ihres Unternehmens an.
Hinweis: Doppelte Adressfelder nicht löschen. Diese werden zur Unterscheidung von inländischen und ausländischen Adressen benötigt.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden