Angaben zum Beantragungsort (Wild, Amtliche Untersuchung)
G05004712• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Um Wildursprungsscheine und Wildmarken auszustellen oder die amtliche Untersuchung auf Trichinen anzumelden, werden Informationen zu den Örtlichkeiten benötigt. Sie können entweder durch die Behörde im Wohnsitz oder durch die Behörde des Jadgreviers ausgestellt werden.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission; Erlass des Landes NRW zur Wildbrethygiene - Umsetzung der Verordnungen (EG) 852/2004, 853/2004 sowie der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung und der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Um Wildursprungsscheine und Wildmarken auszustellen oder die amtliche Untersuchung auf Trichinen anzumelden, werden Informationen zu den Örtlichkeiten benötigt. Sie können entweder durch die Behörde im Wohnsitz oder durch die Behörde des Jadgreviers ausgestellt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
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