Angaben zu Veranstaltern eintragen
G05004028• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die Rennvereine, Totalisatoren und Buchmacher*innen an, an die Wetten vermittelt werden. (Bitte beachten Sie, dass ggf. die Vorlage der jeweiligen Erlaubnis nachgefordert wird!)
Ausgabe: Angaben zu Veranstalter*innen
Ausgabe: Angaben zu Veranstalter*innen
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden