Zuverlässigkeit ProstSchG
G05003538• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 15 ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Die folgenden Angaben zur Zuverlässigkeit sind für die antragstellenden Personen und die zur Vertretung berufenen oder smit der Leitung des Betriebes beauftragten Personen auszufüllen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden