Nutzungsart
G05002787• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nutzungsart des entnommenen Wassers
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Innerhalb der Nutzungsart wird die Jahresentnahmemenge angegeben und auf mindestens eine Nutzungsart gebucht oder ggf. auf mehrere Nutzungsarten verteilt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden