Angaben zu weiteren Niederlassungen
G05002340• Version 3.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 (1) Nr. 5 GBZugV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie die Anschriften der Niederlassungen hinzu. Sie können auch eine Liste mit den Anschriften der Niederlassungen anfügen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden