Angaben der zur Durchführung verantwortlichen Person
G05002159• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 20 LuftVO
Formularangaben
Eingabe: Machen Sie Angaben zur Person, die während des Betriebes die Verantwortung trägt.
Zu nennen ist die Telefonnummer unter der die Person ständig während des Betriebes erreichbar ist.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden