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Antragstellende Person

G05002018 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Antragstellende Person ist die zu prüfende Person.

Handlungsgrundlage


  • §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Person, für die der Antrag gestellt wird

Hilfetext

Eingabe: Die antragstellende Person: Person, die das Ablegen des Schulabschlusses/der Prüfung anstrebt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden