Hauptniederlassung
G05001792• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Örtlicher Mittelpunkt des gesamten Unternehmens. Der Ort der Hauptniederlassung bestimmt den allg. Gerichtsstand (§ 17 ZPO) (vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/hauptniederlassung.html)
Handlungsgrundlage
- GewAnzV, Nr. 13; XGewerbeanzeige, Hauptniederlassung
Formularangaben
Technische Beschreibung
-
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden