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Hauptniederlassung

G05001792 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Örtlicher Mittelpunkt des gesamten Unternehmens. Der Ort der Hauptniederlassung bestimmt den allg. Gerichtsstand (§ 17 ZPO) (vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/hauptniederlassung.html)

Handlungsgrundlage


  • GewAnzV, Nr. 13; XGewerbeanzeige, Hauptniederlassung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur Hauptniederlassung

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


-

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden