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Anzeige Neubestellung

G05001720 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Persönliche Daten zur Neubestellung

Handlungsgrundlage


  • § 9 MaBV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Persönliche Daten Neubestellung

Hilfetext

Wenn Sie eine oder mehre Person/en als gesetzliche Vertretung (z. B. Geschäftsführer*innen, Prokurist*innen oder mit der Leitung des Betriebes beauftragte Personen) einsetzen wollen, sind diese gemäß § 9 MaBV anzuzeigen. Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt bei juristischen Personen auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen. In der Anzeige sind Name, Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Personen anzugeben.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden