Anzeige Neubestellung
G05001720• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Persönliche Daten zur Neubestellung
Handlungsgrundlage
- § 9 MaBV
Formularangaben
Wenn Sie eine oder mehre Person/en als gesetzliche Vertretung (z. B. Geschäftsführer*innen, Prokurist*innen oder mit der Leitung des Betriebes beauftragte Personen) einsetzen wollen, sind diese gemäß § 9 MaBV anzuzeigen.
Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt bei juristischen Personen auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen. In der Anzeige sind Name, Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Personen anzugeben.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden