Angaben zur antragstellenden Person
G05000496• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Das Staatsangehörigkeitsgesetz erfordert teils spezifischere Angaben zum Antragssteller als vergleichbare Datenfeldgruppen
Handlungsgrundlage
- Staatsangehörigkeitsgesetz
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden