Angaben zur neuen Anschrift bei Wegzug
G05000330• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die neue Adresse der Halterin oder des Halters soll angegeben werden, falls der Hund wegen Wegzug abgemeldet wird, damit eine Rückverfolgung möglich ist.
Handlungsgrundlage
- § 8 (LHundG NRW vom 18.12.2002) Anzeige- und Mitteilungspflichten bei Haltung, Erwerb oder Abgabe eines gefährlichen Hundes.
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie hier Ihre neue Anschrift an, falls Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Die neue Adresse der Halterin oder des Halters soll angegeben werden, falls der Hund wegen Wegzug abgemeldet wird, damit eine Rückverfolgung möglich ist.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden