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Angaben zur neuen Anschrift bei Wegzug

G05000330 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die neue Adresse der Halterin oder des Halters soll angegeben werden, falls der Hund wegen Wegzug abgemeldet wird, damit eine Rückverfolgung möglich ist.

Handlungsgrundlage


  • § 8 (LHundG NRW vom 18.12.2002) Anzeige- und Mitteilungspflichten bei Haltung, Erwerb oder Abgabe eines gefährlichen Hundes.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zur neuen Anschrift bei Wegzug

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie hier Ihre neue Anschrift an, falls Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Die neue Adresse der Halterin oder des Halters soll angegeben werden, falls der Hund wegen Wegzug abgemeldet wird, damit eine Rückverfolgung möglich ist.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden