Ausnahmetatbestände für erhöhte Fahrkosten
G05000070• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Datenfeldgruppe ermöglicht die Angabe von Gründen, die besonders hohe Beförderungskosten rechtfertigen, z. B. sonderpädagogischer Bedarf.
Handlungsgrundlage
- § 2 SchfkVO
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie an, ob es besondere Gründe gibt, die zu erhöhten Beförderungskosten zum Schulort führten. Das Land Nordrhein-Westfalen kann in diesen Fällen Fahrkosten erstatten, die über den Regelsätzen liegen.
Ausgabe: Besondere Gründe, die zu erhöhten Beförderungskosten zum Schulort führten. Das Land Nordrhein-Westfalen kann in diesen Fällen Fahrkosten erstatten, die über den Regelsätzen liegen.
Ausgabe: Besondere Gründe, die zu erhöhten Beförderungskosten zum Schulort führten. Das Land Nordrhein-Westfalen kann in diesen Fällen Fahrkosten erstatten, die über den Regelsätzen liegen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden