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Angaben zum Geburtsort der leistungeberechtigten Person (Eingliederungshilfe)

G03005262 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §101 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zum Geburtsort der leistungsberechtigten Person

Hilfetext

Eingabe: Bei Deutschen die im Ausland wohnen, ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person geboren ist.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden