Angaben zum Geburtsort der leistungeberechtigten Person (Eingliederungshilfe)
G03005262• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §101 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Bei Deutschen die im Ausland wohnen, ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person geboren ist.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden