Voraussetzungen für die Bearbeitung des Antrages
G03004654• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Formularangaben
Eingabe: Machen Sie Angaben für die Bearbeitung des Antrages
Ausgabe: Diese Gruppe enthält relevante Angaben für die Bearbeitung des Antrages
Ausgabe: Diese Gruppe enthält relevante Angaben für die Bearbeitung des Antrages
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
Wenn im Feld F03011098 "Nein" ausgewählt wird, wird der Vorgang abgebrochen. Wenn im Feld F03011099 "Nein" ausgewählt wird, wird der Vorgang abgebrochen. Wenn im Feld F03011101 "Nein" ausgewählt wird, wird der Vorgang abgebrochen. Wenn der Vorgang abgebrochen wird, kann der Antrag vom Antragsteller nicht weiter ausgefüllt und eingereicht werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden