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Name eines Verwaltungsangestellten zur Bestätigung der Bettlägerigkeit

G00002117 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 (3) PAuswG v. 18.06.2009

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Name eines Verwaltungsangestellten, der die Bettlägerigkeit bestätigen kann

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Erstentwurf