Antragsteller Pflegeberufe
G00001742• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Beim Antragssteller handelt es sich um eine natürliche Person, die einen Antrag stellt oder einbringt.
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 2 PflBG; § 17 (2) Nr. 1 BQFG
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
-
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version