Kosten für Stellplatz in Warmmiete
G00001188• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Beim Geltend machen der Kosten kann der konkrete Betrag genannt oder eine Pauschale gewählt werden.
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 2 Nr. 4 WoGG; § 2 Abs. 2 WoGV; § 6 Abs. 2 Nr. 4 WoGV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden