Anforderungen an Datenschutz- und sicherheit
G00001140• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 21 (2) Nr. 3 PAuswG; § 21 (4) PAuswG; § 28 (1) Nr. 1,7-8 PAuswV; § 29 (2-4) PAuswV; RL Teil I Nr. 2.4.1.2 BSI TR-03128; RL Teil I Nr. 2.7 BSI TR-03128; RL Teil I Nr. 3.4 BSI TR-03128; RL Teil II Nr. 2.1.1 BSI TR-03128; RL Teil II Nr. 2.1.4 BSI TR-03128; Art. 30 (1a) Verordnung (EU) 2016/679
Formularangaben
Eingabe: Diensteanbieter erhalten die Berechtigung, Identitätsdaten aus dem Personalausweis abzufragen nur dann, wenn sie die Voraussetzungen des PAuswG erfüllen. Dies setzt voraus, dass für die Anwendungen Sicherheits- und Datenschutzstandards eingehalten werden. Zur Prüfung kann es notwendig werden, dass IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte vor Erteilung durch die Prüfbehörde eingesehen werden. Zur Übermittlung der Unterlagen wird gesondert aufgefordert. Zur Bewertung der getroffenen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen / Ihrer Behörde bitten wir um Angaben zu im Unternehmen bzw. in der Behörde umgesetzten / veranlassten Regelungen bezüglich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden