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Anforderungen an Datenschutz- und sicherheit

G00001140 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 21 (2) Nr. 3 PAuswG; § 21 (4) PAuswG; § 28 (1) Nr. 1,7-8 PAuswV; § 29 (2-4) PAuswV; RL Teil I Nr. 2.4.1.2 BSI TR-03128; RL Teil I Nr. 2.7 BSI TR-03128; RL Teil I Nr. 3.4 BSI TR-03128; RL Teil II Nr. 2.1.1 BSI TR-03128; RL Teil II Nr. 2.1.4 BSI TR-03128; Art. 30 (1a) Verordnung (EU) 2016/679

Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Anforderungen an Datenschutz- und sicherheit

Hilfetext

Eingabe: Diensteanbieter erhalten die Berechtigung, Identitätsdaten aus dem Personalausweis abzufragen nur dann, wenn sie die Voraussetzungen des PAuswG erfüllen. Dies setzt voraus, dass für die Anwendungen Sicherheits- und Datenschutzstandards eingehalten werden. Zur Prüfung kann es notwendig werden, dass IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte vor Erteilung durch die Prüfbehörde eingesehen werden. Zur Übermittlung der Unterlagen wird gesondert aufgefordert. Zur Bewertung der getroffenen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen / Ihrer Behörde bitten wir um Angaben zu im Unternehmen bzw. in der Behörde umgesetzten / veranlassten Regelungen bezüglich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden