Kosten für Warmwasser in Warmmiete
G00001050• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Bei der Miete werden die Warmwasserkosten nicht berücksichtigt. Beim Geltend machen der Kosten kann der konkrete Betrag genannt oder eine Pauschale gewählt werden.
Handlungsgrundlage
- § 9 Abs. 2 S. 1 WoGG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV, § 1 Abs. 1 HeizkostenV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden