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Kosten für Warmwasser in Warmmiete

G00001050 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bei der Miete werden die Warmwasserkosten nicht berücksichtigt. Beim Geltend machen der Kosten kann der konkrete Betrag genannt oder eine Pauschale gewählt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 9 Abs. 2 S. 1 WoGG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV, § 1 Abs. 1 HeizkostenV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Warmwasserkosten

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden