Trocknung der Filter
G00000534• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- VDI 4220, Anlage A1 "Mustermessbericht für Emissionsmessungen", Nr. 4.4.1.3
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Filter mit biologischen oder organischen Materialen oder anderen leicht zersetzlichen Inhaltsstoffen dürfen nicht ausgeglüht oder ausgeheizt werden. Sie sind vielmehr schonend zu trocknen. In derartigen Fällen ist von der o. g. Temperatur abzuweichen und ein entsprechender Hinweis anzubringen.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden