Angaben zu Schulden und Lasten
G00000381• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Werte zum Zeitpunkt der Antragstellung
Bei Hypotheken, Grundschulden sowie sonstigen Schulden, wie z.B. Kleinkrediten (auch für Kraftfahrzeuge), ist stets nur die Restschuld anzugeben.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Strukturelementart geändert. Ausgabebezeichnung eingefügt.