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Details zu Werbungskosten

G00000348 Version 1.4 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 (1) WoGG; Nr. 14.107 (4) WoGvwV (Teil A); Nr. 14.113 (1, 3) WoGVwV (Teil A); § 60 SGB I; § 2 EStG; § 9a EStG;

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Details zu Werbungskosten

Hilfetext

Eingabe: Werbungskosten sind z. B. Kosten für Fahrten zur Arbeit, für eine doppelte Haushaltsführung oder Büromaterialien. Sie können nur bei steuerpflichtigen Einkünften oder bei einem Minijob berücksichtigt werden. Die Werbungskosten werden analog zum Einkommensteuerrecht berücksichtigt. Sollte die Person erhöhte Werbungskosten im letzten Steuerbescheid geltend gemacht haben, kann auch dieser als Nachweis eingereicht werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


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Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden