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Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags

G00000348 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags

Handlungsgrundlage


  • § 14 Abs. 1 Satz 3 WoGG; Nr. 14.107 Abs. 4 WoGvwV (Teil A); § 2 EStG; § 9a EStG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Liegen Ihre Werbungskosten über dem Pauschbetrag? Wenn es Ihnen möglich ist, belegen Sie Ihre Angaben bitte durch ein geeignetes Nachweisdokument beziehungsweise durch geeignete Nachweisdokumente.
Ausgabe: Werbungskosten über dem Pauschbetrag

Hilfetext

Eingabe: Der Pauschbetrag für Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeit oder Büromaterial) liegt bei 1000 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und 102 Euro pro Jahr für Rentner.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Unterelemente aktualisiert