Geburtsname
F60000230• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
BOB
Inhalt
Definition
Der Geburtsname entspricht dem Familiennamen einer natürlichen Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.
Handlungsgrundlage
- § 5 (2) Nr. 1 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.NameNatuerlichePerson.geburtsname vom 31.01.2020
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie den Geburtsnamen an. Manche Menschen ändern ihren Familiennamen, wenn sie heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der Geburtsname ist der Familienname den die Person bei der Geburt hatte, bevor sie ihren Namen geändert hat.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Familiennamen einer Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Familiennamen einer Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.
Technische Beschreibung
Laut BSI TR-03123 soll Geburtsname <= 75 Zeichen betragen. Die Gesamtlänge für Familienname, Titel und Geburtsname soll nicht mehr als 120 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Name (Familienname und Geburtsname) nicht mehr als 2*26 = 52 Zeichen bzw. 3*40 = 120 Zeichen betragen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
initiale Version erstellt