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genaue Lage des zu befischenden Abschnitts / Bereiches

F17008510 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


genaue Lage des zu befischenden Abschnitts / Bereiches

Handlungsgrundlage


  • § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Freitextfeld: genaue Lage des zu befischenden Abschnitts / Bereiches
Ausgabe: genaue Lage des zu befischenden Abschnitts / Bereiches

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-22