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Umgang mit gefangenen Fischen

F17008454 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Auswahl Codeliste

Handlungsgrundlage


  • § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Auswahl:- nach Abschluss der Untersuchung unverzüglich zurücksetzen- zu Forschungszwecken entnehmen- als Laichfische entnehmen (mit/ohne späteres Zurücksetzen)- zu Beweiszwecken entnehmen- im Rahmen der fischereilichen Bewirtschaftung entnehmen- in einem anderen Gewässer aussetzen- Sonstige
Ausgabe: Eingabe Codeliste

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


2022-11-22