Nachweise
F17008431• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Ziff. II §4.4 Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen Baden-Württemberg; §7 Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden Hessen; §7 Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse Bayern
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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