Versicherung
F17008425• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- "§4.3 Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen NRW"
Formularangaben
Haben Sie eine Versicherung gegen Schäden, die durch das konkrete Schadensereignis aufgetreten sind, abgeschlossen?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden