zusätzliche Mittel
F17008423• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- "Ziff. II §5 Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen Baden-Württemberg; §1.4 Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden Hessen; §1.2 Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen NRW; §7 Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse Bayern"
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Zu den zusätzlichen Mitteln zählen unter anderem Versicherungen und weitere Förderprogramme.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden