Höhe Soforthilfe
F17008422• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- "Ziff. II §1.2 Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen Baden-Württemberg; §7 Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden Hessen; §5.1 Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen NRW; §7 Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse Bayern"
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Höhe der beantragten Soforthilfe die Einzelsummen für jede weitere zu ihrem Haushalt gehörende Person.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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