Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung
F17007983• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Ziff. C III Abs. 4 RL Elementarschadenshilfen; Zff. B III Abs. 5 RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021; Ziff. D III Abs. 4 RL Elementarschadenshilfe
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Die Förderung setzt die Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung voraus, dass das zur Förderung beantragte Objekt in einem von dem Elementarschadensereignis betroffenen Gebiet liegt und eine Plausibilitätsprüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass die im Antrag gemachten Angaben zur Schadenskausalität unzutreffend sind. Bei mehreren zu fördernden Objekten ist jeweils eine Gemeindebestätigung vorzulegen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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