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Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung

F17007983 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Ziff. C III Abs. 4 RL Elementarschadenshilfen; Zff. B III Abs. 5 RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021; Ziff. D III Abs. 4 RL Elementarschadenshilfe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Die Förderung setzt die Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung voraus, dass das zur Förderung beantragte Objekt in einem von dem Elementarschadensereignis betroffenen Gebiet liegt und eine Plausibilitätsprüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass die im Antrag gemachten Angaben zur Schadenskausalität unzutreffend sind. Bei mehreren zu fördernden Objekten ist jeweils eine Gemeindebestätigung vorzulegen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

obj

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden