Nachweis des entstandenen Schadens und der für dessen Beseitigung notwendigen Ausgaben für einen nachhaltigen Wiederaufbau durch einen unabhängigen Sachverständigen
F17007982• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Ziff. C III Abs. 3 RL Elementarschadenshilfen; Zff. B III Abs. 4 RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021; Ziff. D III Abs. 3 RL Elementarschadenshilfen
Formularangaben
Nachweis des entstandenen Schadens und der für dessen Beseitigung notwendigen Ausgaben für einen nachhaltigen Wiederaufbau durch einen unabhängigen Sachverständigen
Eingabe: Hinweis: Der Nachweis des entstandenen Schadens und der für dessen Beseitigung notwendigen Ausgaben für einen nachhaltigen Wiederaufbau erfolgen bei Antragstellung durch ein von einem unabhängigen Sachverständigen, wie beispielsweise einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieur, Architekten, oder von einer anderen fachkundigen Stelle zu erstellendes Gutachten. Hierfür ist das von der Bewilligungsstelle bereitgestellte Gutachtenmuster zu verwenden.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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